Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Herstellung von gebrauchsfertigem Druck- und Schreibpapier
Herstellung von gebrauchsfertigem Papier für Computerdrucker
Herstellung von gebrauchsfertigem präpariertem Durchschreibpapier
Herstellung von gebrauchsfertigen vollständigen Dauerschablonen und Kohlepapier
Herstellung von gebrauchsfertigem gummiertem oder mit einer Klebeschicht versehenem Papier
Herstellung von Briefumschlägen und Einstückbriefen
Herstellung von Schreibwaren aus Papier oder Pappe für Ausbildung und Beruf (Hefte, Mappen, Hefter, Ordner, Register, Hauptbücher für die Buchhaltung, Vordrucke usw.), sofern die aufgedruckte Information nicht das Hauptmerkmal darstellt
Herstellung von Zusammenstellungen solcher Schreibwaren in Schachteln, Taschen und ähnlichen Behältnissen