Herstellung von kaltgezogenem Draht (24.34.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von kaltgezogenem Draht' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von Stahldraht durch Kaltziehen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Ziehen von Stangen und Vollprofilen aus Stahl (s. 24.31.0)
  • Herstellung von Verarbeitungserzeugnissen aus Draht (s. 25.93.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Draht aus Stahl, gezogen, H.
  • Drahtzieherei (H.v. Stahldraht durch Kaltziehen)
  • Schweißbänder, Schweißdraht, weder umhüllt noch gefüllt, H.
  • Stahldraht, gezogen, H.