Herstellung von Glasfasern und Waren daraus (23.14.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von Glasfasern und Waren daraus' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von Glasfasern, einschließlich Glaswolle, und nicht gewebten Erzeugnissen daraus
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Herstellung von Geweben aus Glasfasern (s. 13.20.0)
  • Herstellung von Lichtleitfaserkabeln für die Datenübertragung und die Direktübertragung von Bildern (s. 27.31.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Glasseidenstränge (Rovings) aus Filamenten, H.
  • Glasstapelfasern, H.
  • Glaswaren aus Filamenten oder Stapelfasern . H.
  • Glaswatte und -wolle, H.
  • Isolierglasfaser , H.
  • Isoliermatten aus Glasfasern, H.
  • Lichtleitfaser, H.
  • Luftfilter aus Glasfaser, H.
  • Matten aus Glasfaser, H.
  • Platten aus Glasfaser, H.
  • Rovings, H.
  • Schläuche aus Glasfaser, H.
  • Verstärkungsglasfaser , H.
  • Vliese aus Glasfaser, H.
  • Wärmedämmstoffe (aus Glaswolle), H.
  • Watte aus Glasfaser, H.
  • Wolle aus Glasfaser, H.