Kreditbanken einschließlich Zweigstellen ausländischer Banken (64.19.1.00)

Die Dienstleistung 'Kreditbanken einschließlich Zweigstellen ausländischer Banken' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Kreditinstitute in privater Rechtsform (ohne die der eingetragenen Genossenschaft), die in der Regel Bankgeschäfte aller Art betreiben. Das Schwergewicht liegt im kurz- und mittelfristigen Kredit- und Einlagengeschäft.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Gewährung von Wohnungsbaukrediten durch Spezialkreditinstitute, die keine Einlagen hereinnehmen (s. 64.92.1)
  • Verarbeitung und Abrechnung von Kreditkartentransaktionen (s. 66.19.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

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