Brücken- und Tunnelbau (42.13.0.00)

Die Dienstleistung 'Brücken- und Tunnelbau' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Bau von Brücken, auch für Hochstraßen
  • Bau von Tunneln
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Montage von Beleuchtungen und elektrischen Signalanlagen (s. 43.21.0)
  • Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros (s. Gruppe 71.1)
  • Projektmanagement für Bauvorhaben (s. Gruppe 71.1)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Bauwerke (Brücken) aus Holz (Einzelfertigung)
  • Bauwerke (Brücken) aus Stahl und Leichtmetall aus fremdbezogenen Bausätzen, Errichtung
  • Brücken aus Holz, H. (Einzelfertigung)
  • Brücken (Fertigteilbauten) aus Stahl und Leichtmetall aus fremdbezogenen Bausätzen, Errichtung
  • Brückenbau
  • Holzbrückenbau (Einzelfertigung)
  • Holzkonstruktionsinstandsetzung (Brücken)
  • Ingenieurholzbau (Brücken- und Tunnelbau)
  • Masten aus Stahl und Leichtmetall, fremdbezogene, Errichtung
  • Spritzbetonsanierung an Brücken
  • Stahlbrücken aus fremdbezogenen Bausätzen, Errichtung
  • Stahlbrückenbau
  • Stahlkonstruktionen (Brücken) aus fremdbezogenen Bausätzen, Errichtung
  • Tunnelbau
  • Unterführungen, Errichtung
  • Viadukte , Errichtung
  • Viadukte, Errichtung
  • Vortriebsarbeiten im Rahmen des Tunnelbaus