Herstellung von Sanitärkeramik (23.42.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von Sanitärkeramik' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von Sanitärkeramik, z. B. Badewannen, Duschen, Waschbecken, Bidets, Klosettschüsseln usw.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Herstellung von feuerfesten keramischen Erzeugnissen (s. 23.20.0)
  • Herstellung von Baukeramik (s. Gruppe 23.3)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Badewannen aus Porzellan und anderer Keramik, H.
  • Bidetbecken aus Porzellan und anderer Keramik, H.
  • Duschwannen aus Porzellan und anderer Keramik, H.
  • Installationsgegenstände aus Porzellan und anderer Keramik für sanitäre und hygienische Zwecke, H.
  • Klosettbecken aus Porzellan und anderer Keramik, H.
  • Pissoirbecken aus Porzellan und anderer Keramik, H.
  • Sanitärkeramik , H.
  • Spülbecken aus Porzellan und anderer Keramik, H.
  • Steingut- und Steinzeugwaren (sanitäre Installationskeramik), H.
  • Steinzeugwaren (sanitäre Installationskeramik), H.
  • Waschbecken aus Porzellan und anderer Keramik, H.
  • WC-Becken aus Porzellan und anderer Keramik, H.