Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Herstellung von für eine besondere Ernährung bestimmten Lebensmitteln:
Säuglingsanfangsnahrung
Folgenahrung und sonstige Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder
Lebensmittel mit niedrigem oder vermindertem Brennwert, zur Gewichtskontrolle
diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten)
natriumarme Lebensmittel einschließlich natriumarmer oder natriumfreier Diätsalze
glutenfreie Lebensmittel
Lebensmittel für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler
Lebensmittel für Personen, die unter einer Störung des Glucosestoffwechsels leiden