Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln (10.86.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von für eine besondere Ernährung bestimmten Lebensmitteln:
    • Säuglingsanfangsnahrung
    • Folgenahrung und sonstige Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder
    • Lebensmittel mit niedrigem oder vermindertem Brennwert, zur Gewichtskontrolle
    • diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten)
    • natriumarme Lebensmittel einschließlich natriumarmer oder natriumfreier Diätsalze
    • glutenfreie Lebensmittel
    • Lebensmittel für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler
    • Lebensmittel für Personen, die unter einer Störung des Glucosestoffwechsels leiden

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Diätetische Nahrungsmittel, H.
  • Diätsalze, natriumarme oder natriumfreie, H.
  • Glutenfreie Lebensmittel, H.
  • Kindernährmittel, H.
  • Milchnährmittel für Säuglinge und Kinder, H.
  • Natriumarme Lebensmittel, H.
  • Säuglings- und Kleinkindernahrung, H.
  • Säuglingsanfangsnahrung, H.