Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Güterbeförderung im Straßenverkehr:
Holztransport
Viehtransport
Kühlwagentransport
Schwertransport
Gefahrguttransport
Tankwagentransport einschl. Milchsammlung, Transport mit Silofahrzeugen
Transport von Kraftwagen
Transport von Abfällen und Abfallstoffen (jedoch nicht deren Sammlung und Beseitigung)
Lkw-Vermietung mit Fahrer
Güterbeförderung mit von Menschen oder Tieren gezogenen Fahrzeugen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Transport von Stämmen im Wald im Rahmen der Holzfällerei (s. 02.40.0)
Verteilung von Wasser durch Lastkraftwagen (s. 36.00.3)
Abfalltransport als integraler Bestandteil der Abfallsammlung (s. 38.11.0 und 38.12.0)