Befristete Überlassung von Arbeitskräften (78.20.0.00)

Die Dienstleistung 'Befristete Überlassung von Arbeitskräften' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Überlassung von Arbeitskräften an Kunden für einen begrenzten Zeitraum, um den Personalbestand des Kunden aufzustocken oder vorübergehend zu verstärken, wobei die überlassenen Arbeitskräfte Beschäftigte der Zeitarbeitsfirmen bleiben.

Die hier eingeordneten Einheiten üben jedoch keine direkte Aufsicht über ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kundenunternehmen aus.

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Arbeitskräfteüberlassung, befristet
  • Leiharbeitnehmerüberlassung,befristet, gewerbsmäßige
  • Personalleasing
  • Überlassung von Arbeitskräften,befristete gewerbsmäßige
  • Zeitarbeit (Befristete Überlassung von Arbeitskräften)