Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Herstellung von Kühl- und Gefriereinrichtungen, einschließlich Baugruppen, nicht für den Haushalt
Herstellung von Klimageräten, auch für Kraftfahrzeuge
Herstellung von Ventilatoren, nicht für den Haushalt
Herstellung von Wärmeaustauschern
Herstellung von Apparaten zum Filtrieren oder Reinigen von Gasen, anderweitig nicht genannt
Herstellung von Maschinen zum Verflüssigen von Luft oder Gasen
Herstellung von Hallenentlüftungssystemen (Giebelventilatoren, Dachventilatoren usw.)
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Herstellung von Kühl- und Gefriereinrichtungen für Haushalte (s. 27.51.0)
Herstellung von Haushaltsventilatoren (s. 27.51.0)