Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Salzbergbau, auch durch Aussolung und Pumpen
Salzgewinnung durch Verdunstung von Meerwasser oder Sole
Zerkleinern, Reinigen und Raffinieren von Rohsalz durch den Erzeuger
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Verarbeitung von Salz zu Speisesalz, z. B. iodiertem Salz (s. 10.84.0)
Trinkwassergewinnung durch Verdunstung von Salzwasser (s. 36.00.1 und 36.00.2)