Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Sägen, Hobeln und sonstiges maschinelles Bearbeiten von Holz
Säumen, Schälen und Messern von Rundholz
Herstellung von Eisenbahnschwellen aus Holz
Herstellung von Einzelteilen für Bodenbeläge aus Holz
Herstellung von Holzwolle, -mehl, -schnitzeln und -plättchen
Holztrocknung
Imprägnieren und chemisches Behandeln von Holz mit Konservierungs- und anderen Stoffen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Holzfällerei und Gewinnung von Rohholz sowie Holz für die Energieerzeugung (s. 02.20.0)
Herstellung von für die Verarbeitung zu Sperrholz und Platten ausreichend dünnen Furnieren (s. 16.21.0)