Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen (64.30.0.00)

Die Dienstleistung 'Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst juristische Personen, die geschaffen wurden, um Wertpapiere oder sonstige finanzielle Vermögenswerte zusammenzufassen, jedoch ohne im Auftrag der Anteilseigner Managementfunktionen wahrzunehmen. Die Portfolios sind so auf den Kundenbedarf zugeschnitten, dass spezifische Investitionsmerkmale in Bezug auf Diversifizierung, Risiko, Rendite und Preisvolatilität erfüllt sind. Diese Einheiten erwirtschaften Erträge in Form von Zinsen, Dividenden und sonstigem Vermögenseinkommen, haben jedoch nur wenig oder keine Beschäftigten und keine Einnahmen aus dem Verkauf von Dienstleistungen.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • offene Investmentfonds
  • geschlossene Investmentfonds
  • anteilige Investmentfonds mit Anteilscheinen, die treuhänderisch verwaltet werden ("Unit Investment Trust Funds")
  • Treuhandfonds, Nachlässe oder Treuhandkonten, die im Auftrag der Begünstigten im Rahmen eines Treuhandvertrags, eines Testaments oder einer Vermittlervereinbarung verwaltet werden
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Investment- und Treuhandfonds, die aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen Einnahmen erzielen (Zuordnung gemäß ihrer Haupttätigkeit in der jeweiligen Dienstleistung dieser Klassifikation)
  • Holding-Gesellschaften (s. 64.20.0)
  • Pensionskassen und Pensionsfonds (s. 65.30.0)
  • Fondsmanagement (s. 66.30.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Fondsgesellschaften (Wertpapierfonds und offene Immobilienfonds)
  • Kapitalanlagegesellschaften