Gemischte Landwirtschaft (01.50.0.00)

Die Dienstleistung 'Gemischte Landwirtschaft' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst die Kombination von Pflanzenbau und Tierhaltung ohne ausgeprägten Schwerpunkt. Der Gesamtumfang der landwirtschaftlichen Tätigkeit ist nicht entscheidend. Macht der Pflanzenbau oder die Tierhaltung in einem landwirtschaftlichen Betrieb mehr als 66 % des gesamten Standarddeckungsbeitrags des Betriebes aus, so ist die Gesamttätigkeit nicht dieser Klasse zuzurechnen, sondern entweder dem Pflanzenbau oder der Tierhaltung.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • gemischte pflanzliche Erzeugung (s. 01.1 und 01.2)
  • gemischte tierische Erzeugung (s. 01.4)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Dauerkulturbau, Marktfruchtbau, Futterbau und tierische Veredlung, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
  • Futterbau, Marktfruchtbau, tierische Veredlung und Dauerkulturbau, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
  • Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
  • Gemischte Landwirtschaft, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
  • Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
  • Landwirtschaft, gemischte, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
  • Marktfruchtbau, Futterbau, tierische Veredlung und Dauerkulturbau, ohne ausgeprägten Schwerpunkt