Diese Dienstleistung umfasst die Kombination von Pflanzenbau und Tierhaltung ohne ausgeprägten Schwerpunkt. Der Gesamtumfang der landwirtschaftlichen Tätigkeit ist nicht entscheidend. Macht der Pflanzenbau oder die Tierhaltung in einem landwirtschaftlichen Betrieb mehr als 66 % des gesamten Standarddeckungsbeitrags des Betriebes aus, so ist die Gesamttätigkeit nicht dieser Klasse zuzurechnen, sondern entweder dem Pflanzenbau oder der Tierhaltung.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- gemischte pflanzliche Erzeugung (s. 01.1 und 01.2)
- gemischte tierische Erzeugung (s. 01.4)
Quelle: Statistisches Bundesamt