Kauf und Verkauf von eigenen Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen (68.10.1.00)

Die Dienstleistung 'Kauf und Verkauf von eigenen Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Kauf und Verkauf von eigenen Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen:
    • Ein- und Mehrfamilienhäuser und Wohnungen
    • Wohngrundstücke
  • Aufteilung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen in Parzellen bzw. Einheiten, ohne Infrastrukturverbesserung
Diese Dienstleistung umfasst nicht:

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Bauherrengemeinschaften (zum Verkauf von eigenen Wohnungen)
  • Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen (Verkauf von eigenen Wohnungen)
  • Grundstücke (Wohngrundstücke), eigene (Kauf und Verkauf)
  • Immobilien (Kauf und Verkauf von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen)
  • Immobilien (Kauf und Verkauf von eigenen Wohngrundstücken)
  • Kauf von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen
  • Siedlungsgesellschaften (Verkauf von eigenen Wohnungen)
  • Verkauf von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen
  • Wohngebäude, eigene (Kauf und Verkauf)
  • Wohnungen, eigene (Kauf und Verkauf)