Herstellung von Holz- und Zellstoff (17.11.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von Holz- und Zellstoff' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von gebleichter, halbgebleichter oder ungebleichter Papiermasse durch mechanische, chemische (auflösende oder nichtauflösende) oder halbchemische Aufbereitung von Papiermasse
  • Herstellung von Zellstoff aus Baumwoll-Samenhaaren (Linters)
  • Entfernen von Druckfarben und Herstellung von Holzschliff aus Altpapier

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Altpapierrecycling (Erzg. von Papiermasse aus Papierabfall)
  • Edelzellstoff, H.
  • Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen, H.
  • Halbzellstoff, H.
  • Holzschliff, H.
  • Holzstoff, H.
  • Kunstfaserzellstoff, H.
  • Natronzellstoff, H.
  • Papiermasse, H.
  • Papierzellstoff, H.
  • Recycling von Altpapier (Erzg. von Papiermasse aus Papierabfall)
  • Strohhalbstoff für Papier- und Pappeerzeugung, H.
  • Strohzellstoff, H.
  • Sulfatzellstoff, H.
  • Sulfitzellstoff, H.
  • Weißschliff, H.
  • Zellstoff, H.