Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr zu Lande. Verschiedene Verkehrsmittel können zum Einsatz kommen, z. B. Omnibusse, Straßenbahnen, Oberleitungsbusse, U-Bahnen, Hochbahnen, Nahverkehrszüge usw. Die Beförderung erfolgt auf festgelegten Strecken, meistens nach festem Fahrplan, wobei die Fahrgäste an meist festen Haltestellen zu- oder aussteigen können.
Flughafen- oder Bahnhofszubringerlinien
Betrieb von Zahnrad- und Seilbahnen usw., soweit diese Teil von Orts- und Nahverkehrssystemen sind
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Personenbeförderung im Schienenfernverkehr (s. 49.10.0)
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr (s. 52.21.4)