Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Herstellung von Haushalts- und Hygieneartikeln aus Papier oder Pappe sowie von Waren aus Zellstoffwatte:
Reinigungstücher
Taschentücher, Handtücher und Servietten
Toilettenpapier
hygienische Binden und Tampons, Windeln und Windeleinlagen
Tassen, Teller und Tabletts
Herstellung von Textilwatte und Erzeugnissen daraus: Monatsbinden, Tampons usw.