Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln (27.32.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von isolierten Elektrokabeln, -leitungen und -drähten aus Stahl, Kupfer oder Aluminium
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Herstellung von gezogenem Draht (s. 24.34.0, 24.41.0, 24.42.0, 24.43.0, 24.44.0 und 24.45.0)
  • Herstellung von Computer-, Drucker- und USB-Kabeln und ähnlichen Kabelsätzen (s. 26.11.9)
  • Herstellung von Verlängerungskabeln aus zugekauftem isoliertem Draht (s. 27.90.0)
  • Herstellung von Elektrokabelsätzen, isoliert, mit Anschlüssen (s. 27.90.0)
  • Herstellung von Zündkabelsätzen und anderen Kabelsätzen für Landfahrzeuge, Schiffe und Flugzeuge (s. 29.31.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Drähte und Leitungen, isolierte elektrische, H.
  • Elektrokabel, -leitungen und -drähte, isolierte, H.
  • Isolierte elektrische Drähte und Leitungen, H.
  • Kabel, isolierte elektrische, H.
  • Lackdrähte (elektrische Leiter), H.
  • Leitungen, isolierte elektrische, H.
  • Wickeldrähte, isolierte, H.