Lotsinnen und Lotsen in der Schifffahrt (52.22.3.00)

Die Dienstleistung 'Lotsinnen und Lotsen in der Schifffahrt' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Unterstützungstätigkeiten für die Beförderung von Personen, Tieren und Gütern zu Wasser:
    • orts- und schifffahrtskundige Beratung an Bord von Wasserfahrzeugen von, zu und außerhalb der Häfen und über See
    • Navigation in der Schifffahrt

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Binnenlotsbetriebe
  • Hafenlotsbetriebe
  • Leuchtfeuerbetrieb
  • Leuchtturmbetrieb
  • Lotsendienste für die Schifffahrt
  • Navigationsdienst für die Schifffahrt (Lotsbetrieb)
  • Seelotsbetriebe