Meeresaquakultur (03.21.0.00)

Die Dienstleistung 'Meeresaquakultur' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Zucht von Meeresfischen einschließlich Meerwasser-Zierfischen
  • Erzeugung von Laich von zweischaligen Weichtieren (Austern, Muscheln usw.), Junghummern, Junggarnelen, Fischrogen und Setzlingen
  • Anbau von Algen und anderen essbaren Meerespflanzen
  • Haltung von Krustentieren, zweischaligen und anderen Weichtieren sowie sonstigen Wassertieren im Meereswasser
  • Aquakultur in Brackwasser
  • Aquakultur in salzwassergefüllten Tanks und Behältern
  • Betrieb von Seefisch-Zuchtbetrieben
  • Betrieb von Meereswürmerfarmen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Froschzucht (s. 03.22.0)
  • Betrieb von Fischteichen für Sportfischerei (s. 93.19.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Algen (Meeres-), Anbau
  • Austernlaich, Erzg.
  • Austernzucht
  • Fischzucht (Meeresfischzucht))
  • Junggarnelen, Erzg.
  • Junghummer, Erzg.
  • Meerespflanzen, Anbau
  • Meereswasserfischzucht
  • Muscheln (Meeres-, essbare, Erzg.
  • Setzlinge (Meeresaquakultur), Erzg.
  • Wasserpflanzen (Algen u.a. essbare Meerespflanzen), Anbau
  • Zierfischzucht (Meersaquakultur)
  • Zucht von Speisekrebsen (Meerresaquakultur)
  • Zucht von Zierfischen (Meeresaquakultur)