Heilpraktikerpraxen (86.90.3.00)

Die Dienstleistung 'Heilpraktikerpraxen' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • humanmedizinische Tätigkeiten von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern. Diese Leistungen können sowohl in Gesundheitszentren, die Unternehmen, Schulen, Altenheimen, Gewerkschaften und Wohltätigkeitsvereinen angeschlossen sind, sonstigen Einrichtungen im Gesundheitswesen (mit Unterbringung) oder eigenen Behandlungsräumen, im Hause der Patientinnen und Patienten oder anderweitig erbracht werden. Hier eingeordnet werden auch Tätigkeiten von Fachkräften für Homöopathie, Chiropraktik, Akupunktur usw.

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Akupunkturpraxen (Heilpraktikerpraxen)
  • Aromatherapie
  • Augendiagnostische Praxen (Heilpraktikerpraxen)
  • Behandlung mit Tachyonen-Energie durch Heilpraktiker
  • Chiropraktische Praxen (Heilpraktikerpraxen)
  • Heilmagnetiseurpraxen
  • Heilpraktikerpraxen
  • Homöopathische Praxen
  • Hypnosepraxen (Heilpraktikerpraxen)
  • Naturheilpraktikerpraxen (humanmedizinische)
  • Praxen von Heilpraktiker(n/innen)
  • Praxis für Chinesiologie
  • Praxis für Kinesiotherapie
  • Praxis für Luxopunktur