Institutionen für Finanzierungsleasing (64.91.0.00)

Die Dienstleistung 'Institutionen für Finanzierungsleasing' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Leasing, bei dem die Vertragsdauer annähernd der gewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts entspricht und bei dem der Leasingnehmer im Wesentlichen alle mit der Nutzung des Objekts verbundenen Vorteile genießt und alle mit dem Besitz verbundenen Risiken übernimmt. Die Eigentumsrechte an dem Objekt werden nach Ablauf der Mietzeit übertragen oder nicht übertragen. Ein derartiges Leasing deckt alle oder nahezu alle Kosten einschließlich Zinsen ab.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Operating-Leasing (s. Abteilung 77) je nach Art der geleasten Güter

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Durchführung von Leasinggeschäften (Finanzierungsleasing)
  • Finanzierungsleasing
  • Leasing (Finanzierungsleasing)