Braunkohlenbergbau (05.20.0.00)

Die Dienstleistung 'Braunkohlenbergbau' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Braunkohlenbergbau: Förderung im Untertage- und Tagebau, einschließlich der Förderung mittels Verflüssigung
  • Waschen, Entwässern, Mahlen, Verdichten usw. von Braunkohle zur Qualitätsverbesserung oder zur Erleichterung der Beförderung oder Lagerung
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Steinkohlenbergbau (s. 05.10.0)
  • Torfgewinnung (s. 08.92.0)
  • Dienstleistungen für den Braunkohlenbergbau (s. 09.90.0)
  • Probebohrungen für den Braunkohlenbergbau (s. 09.90.0)
  • Herstellung von Braunkohlenbriketts (s. 19.20.0)
  • Arbeiten zur Erschließung oder Vorbereitung von Grundstücken für den Bergbau auf Kohle (s. 43.12.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Braunkohle, Gew.
  • Braunkohlenbergbau
  • Kohlengruben (Braunkohlenbergbau)
  • Tagebau (Braunkohlenbergbau)
  • Zechen (Braunkohlenbergbau)