Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Herstellung von Industriearmaturen einschließlich Drossel- und Einlassventilen
Herstellung von Sanitärarmaturen
Herstellung von Heizungsarmaturen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Herstellung von Armaturen aus ungehärtetem vulkanisiertem Gummi, Glas oder aus Keramik (s. 22.19.0, 23.19.0 bzw. 23.44.0)
Herstellung von Ein- und Auslassventilen für Verbrennungsmotoren (s. 28.11.0)
Herstellung von hydraulischen und pneumatischen Ventilen sowie Luftaufbereitungseinrichtungen für pneumatische Systeme (s. 28.12.0)