Hochschule; Beantragung einer Beschäftigungsgenehmigung für hauptberufliche Lehrkräfte an nichtstaatlichen Hochschulen

Die Beschäftigung von hauptberuflichen Lehrkräften an nichtstaatlichen Hochschulen bedarf der Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Genehmigung wird erteilt, wenn der Bewerber/ die Bewerberin die Voraussetzungen erfüllt, die für eine entsprechende Tätigkeit an staatlichen Hochschulen gefordert werden.

Fristen

keine

Kosten

  • Es wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem mit der Erteilung der Beschäftigungsgenehmigung verbundenen Verwaltungsaufwand.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:01.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

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Für Sie zuständig

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