Hochschule; Beantragung der staatlichen Feststellung der Berechtigung zur Durchführung von Hochschulstudiengängen und Abnahme von Hochschulprüfungen

Sie müssen die Feststellung der Berechtigung zur Durchführung von Hochschulstudiengängen und die Abnahme von Hochschulprüfungen beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  1. Die Verantwortung für die Durchführung der Studiengänge und die Abnahme von Hochschulprüfungen muss von einer staatlichen Hochschule eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder einer dort staatlich anerkannten Hochschule übernommen werden.
  2. Die Durchführung der Studiengänge und die Abnahme der Prüfungen muss gemäß den rechtlichen Vorgaben des Sitzlandes erfolgen.
  3. Es dürfen ausschließlich die im Sitzland anerkannten Grade verliehen werden.

Fristen

keine

Kosten

  • Es wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem mit der Feststellung verbundenen Verwaltungsaufwand.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:01.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

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Für Sie zuständig

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