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Existenzgründung und Aufbau - Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren
Unternehmen müssen Steuern (z. B. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer), Abgaben und Gebühren (z. B. Verwaltungsgebühren, Abfallgebühren) zahlen. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie besondere Steuerpflichten.
Formalitäten
Hier finden Sie Informationen zu Formalitäten im Zusammenhang mit diesem Thema:
Für die Entsorgung von Abfällen werden Gebühren erhoben. Gebührenschuldner ist, wer die Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt benutzt.
Arbeitgeber sind verpflichtet, in bestimmtem Umfang Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht besetzten Pflichtplatz muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.
Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.
Steuererklärungen (z. B. Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen) können elektronisch an die Steuerverwaltung übermittelt werden.
Zudem stehen elektronische Belege im Rahmen der Vorausgefüllten Steuererklärung für Steuerpflichtige und deren Bevollmächtigte zum Abruf zur Verfügung.
Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.
Wenn Sie erstmalig Beschäftigte einstellen, müssen Sie dies binnen einer Woche bei dem für Ihr Unternehmen zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger melden.