EG-Dienstleistungsrichtlinie

Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie, DLR) 2006/123/EG trat am 28. Dezember 2006 in Kraft und ist von den Mitgliedstaaten bis zum 28.12.2009 umzusetzen. Sie soll bestehende rechtliche und administrative Hindernisse abbauen, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen fördern und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes beitragen. Sie ist ein wichtiges Reformvorhaben bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie.

Die Dienstleistungsrichtlinie findet dabei auf einen breiten, nicht abschließend definierten Bereich von Dienstleistungsbranchen Anwendung. Grundsätzlich gilt sie für alle im Wirtschaftsverkehr handelbaren Dienstleistungen. Einbezogen sind etwa Handel, Gastronomie, Handwerk, IT-Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, Unternehmensdienstleistungen und technische Dienstleistungen, Beratung und Bauwirtschaft. Zum Schutz besonders sensibler beziehungsweise bereits an anderer Stelle geregelter Bereiche sieht die Dienstleistungsrichtlinie jedoch auch eine Reihe von Ausnahmen und Klarstellungen vor. So sind beispielsweise von der Richtlinie das Arbeitsrecht, zivil- und strafrechtliche Fragen aber auch Bereiche wie Gesundheits-, Sozial-, Verkehrs- und Finanzdienstleistungen ausgenommen.

Kernelemente sind insbesondere:

  • Normenprüfungen, um Hindernisse und Schranken für den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit abzubauen
  • Ermöglichung der elektronischen Verfahrensabwicklung
  • Einrichtung von Einheitlichen Ansprechpartnern, über die Dienstleistungserbringer Verfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit notwendig sind.

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