Haushaltsscheckverfahren; Anmeldung und Abmeldung einer Haushaltshilfe, Mitteilung einer Änderung

Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen, müssen Sie diese per Haushaltsscheck-Verfahren anmelden.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie halten die Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte (520,00 EUR monatlich) ein. 
  • Sie sind ein privater Haushalt und
  • es handelt sich um haushaltsnahe Arbeiten, die normalerweise Angehörige des Haushalts erledigen:
    • kochen,
    • putzen,
    • Wäsche waschen,
    • bügeln,
    • einkaufen,
    • Gartenarbeiten,
    • Betreuung von Kindern, Senioren, kranken, oder pflegebedürftigen Menschen sowie Menschen mit Behinderung.
  • Sie beauftragen mit dem Haushaltsschecke keine Handwerkerarbeiten wie beispielsweise Maurer- oder Dachdeckerarbeiten.

Verfahrensablauf

Sie können Ihre Haushaltshilfe online melden oder per Telefon, per Post oder Fax.

Online-Meldung:

  • Rufen Sie die Seite www.minijob-zentrale.de auf und füllen Sie das Formular online aus.
  • Senden Sie das Formular online ab.
  • Sie erhalten eine Bestätigung.
  • Die Minijob-Zentrale übersendet Ihnen das SEPA-Lastschriftmandat zur Unterschrift und zieht Ihnen automatisch zu den Fälligkeitsterminen den entsprechenden Betrag ab.

Meldung per Post oder Fax:

  • Rufen Sie die Seite www.minijob-zentrale.de auf und laden Sie das entsprechende Formular herunter.
  • Drucken Sie das Formular aus, füllen es aus, unterschrieben es und senden es per Post oder Fax an die Minijob-Zentrale.
  • Die Minijob-Zentrale zieht Ihnen automatisch zu den Fälligkeitsterminen den entsprechenden Betrag ab.

Alternativ können Sie sich telefonisch bei der Minijob-Zentrale melden.

Hinweis: Die Rentenversicherungsnummer der Haushaltshilfe vergibt die Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung. Die Nummer steht auf dem Sozialversicherungsausweis der Haushaltshilfe. Ist diese nicht bekannt, tragen Sie im Haushaltsscheck Geburtsname, Geburtsdatum, Geschlecht und Geburtsort der beschäftigten Person ein. Bei erstmaliger Anmeldung einer Haushaltshilfe erhalten Sie von der Minijob-Zentrale als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eine Betriebsnummer. Diese gilt auch für alle folgenden Meldungen sowie für weitere Beschäftigungen. Sie sollten die Betriebsnummer gut aufbewahren. 

Besondere Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:     
Wenn Sie die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale nicht melden, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 5.000 EUR geahndet werden.
Über das Kontaktformular können Sie Ihre Nachricht und Anhänge mittels gesicherter Datenübertragung übermitteln und sind damit vor unberechtigten Zugriffen geschützt.

Fristen

Fälligkeitstermine für Haushalte:

  • am 31. Juli für das erste Halbjahr und
  • am 31. Januar für das zurückliegende zweite Halbjahr.

Halbjahrescheck wegen monatlich schwankender Verdienste:

  • bis 30. Juni für das erste Halbjahr und
  • bis 31. Dezember für das zweite Halbjahr.

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Haushaltsscheck

Formulare

  • Formular, bayernweit: Haushaltsscheck-Formulare
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

  • Haushaltsscheck - Online-Anmeldung einer Haushaltshilfe

    Die Online-Anmeldung ist in nur zwei Schritten möglich. Neben einigen wenigen persönlichen Daten von Ihnen als Arbeitgeber und Ihrer Haushaltshilfe, werden auch Angaben zur Beschäftigung erfasst. Hierzu zählen beispielsweise das Arbeitsentgelt und der Beginn des Minijobs.

  • Haushaltsscheck - Online-Änderungsscheck für Haushaltshilfe

    Der Online-Änderungsscheck vereinfacht Ihnen das Anzeigen von Änderungen. Ändert sich beispielsweise die Höhe des Verdienstes Ihrer Haushaltshilfe, Ihre Bankverbindung oder Ihre Kontaktadresse, können Sie uns dies online mitteilen. Der Online-Änderungsscheck kann auch für die Abmeldung Ihrer Haushaltshilfe genutzt werden.

  • Haushaltsscheck - Online-Halbjahresscheck für Haushaltshilfe

    Ist der monatliche Verdienst Ihrer Haushaltshilfe nicht immer gleich, können Sie den schwankenden Verdienst mit dem Online-Halbjahresscheck melden. Die Meldung umfasst einen Zeitraum von einem Kalenderhalbjahr. So müssen Sie keine separaten Folgeschecks für die einzelnen Beschäftigungsmonate einreichen.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.

Stand:23.04.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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