Führerschein; Einreichung von Eignungsnachweisen

Die Fahrerlaubnisbehörde muss prüfen, ob Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. In bestimmten Fällen kann oder muss sie dazu ärztliche oder medizinisch-psychologische Gutachten verlangen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen richten sich je nach der Fahrerlaubnisklasse sowie danach, ob die Behörde aus konkretem Anlass Zweifel an Ihrer Fahreignung hat.

Fristen

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde aus konkretem Anlass ein Gutachten über Ihre Fahreignung verlangt, legt sie eine Frist für die Beibringung des Gutachtens fest.

Erforderliche Unterlagen

  • Ärztliche Bescheinigung ohne konkreten Anlass

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis zum Führen von Lkw oder Bussen oder eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen, müssen Sie die ärztlichen Bescheinigungen, soweit sie unabhängig von einem konkreten Anlass in jedem Fall erforderlich sind, bereits bei Antragstellung einreichen.

  • Ärztliche Bescheinigung aus konkretem Anlass

    Wenn Sie die Führerscheinstelle aus konkretem Anlass aufgefordert hat, ein ärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, informieren Sie sich bitte bei dem untersuchenden Arzt oder der Begutachtungsstelle, welche Unterlagen mitzubringen sind.

Kosten

  • Die Kosten variieren je nach dem, welche Art von Bescheinigung oder Gutachten erforderlich ist, sowie ggf. nach dem jeweiligen Untersuchungsumfang.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:17.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Für Sie zuständig

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