Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz; Inanspruchnahme von Angeboten

Im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden Angebote bereitgestellt, die dazu dienen, Kinder und Jugendliche zu befähigen mit Risiken umzugehen und sie vor Gefahren zu schützen.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bei Fragen zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz an das Jugendamt der kreisfreien Stadt oder des Landratsamtes.

Sie können sich über Veranstaltungen der Aktion Jungendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V. (aj) oder des JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis auf den Internetseiten informieren (siehe unter "Weiterführende Links").

Wenn Sie Materialien oder Veröffentlichungen zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz benötigen, können Sie diese auf den Internetseiten herunterladen oder bestellen.

Fristen

keine

Kosten

  • keine

Stand:14.12.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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