Wehrdienstbeschädigung; Beantragung von Versorgungsleistungen

Haben Sie während Ihrer Zugehörigkeit zur Bundeswehr eine Wehrdienstbeschädigung erlitten, können Sie einen Ausgleichsanspruch haben. Nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst können auf Antrag Versorgungsleistungen gewährt werden. 

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie müssen Soldatin oder Soldat in Diensten der Bundeswehr sein oder gestanden haben.
  • Sie müssen eine Gesundheitsstörung erlitten haben, die Folge einer Wehrdienstbeschädigung ist, das heißt:
    • Sie haben in Ihrer Funktion als Soldatin oder Soldat eine gesundheitliche Schädigung erlitten durch 
      • eine Wehrdienstverrichtung,
      • einen während der Ausübung des Wehrdienstes eingetretenen Unfall oder 
      • die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse.

Verfahrensablauf

  • Das Verfahren wird bei aktiven Soldatinnen und Soldaten in der Regel über ein sogenanntes Wehrdienstbeschädigungsblatt durch den Truppenarzt initiiert, der zuerst über die Verletzung oder Erkrankung informiert wird.
  • Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr leitet sodann von Amts wegen Ermittlungen ein und informiert über den weiteren Fortgang des Verfahrens.
  • Sollte eine Wehrdienstbeschädigung, da Sie aus der Bundeswehr ausgeschieden sind, erst nach Ende des Wehrdienstes zutage treten, müssen Sie einen Antrag stellen. Auch die weiteren nachwehrdienstlichen Leistungen müssen Sie stets beantragen.
  • Laden Sie dazu das passende Antragsformular von der Internetseite der Bundeswehr herunter. 
  • Drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei. Welche Unterlagen Sie benötigen, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Schicken Sie Ihren Antrag an die im Formular angegebene Adresse.
  • Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr prüft Ihren Antrag und wird weitere Ermittlungen anstrengen und Sie über den weiteren Verfahrensablauf informieren.

Fristen

Für eine durchgehende Leistungsgewährung müssen Sie den Antrag innerhalb von 1 Jahr nach der Beendigung Ihres Wehrdienstverhältnisses stellen; später gestellte Anträge werden ab dem 1. des Antragsmonats bewilligt.

Bearbeitungsdauer

In rund zwei Drittel der Verfahren wird innerhalb von 1 Jahr über den Antrag entschieden. 

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Bei schriftlicher Abgabe des Antrags: Geburtsurkunde oder durch eine Dienststelle der Bundeswehr bestätigte Personenstandsdaten.
    • Bei persönlicher Abgabe des Antrags: Personalausweis oder Reisepass.
    • Wehrdienstzeitbescheinigung 
    • Truppenärztliche Bescheinigung sowie alle Unterlagen, die für diesen Gesundheitsschaden vorliegen, zum Beispiel Gutachten oder Befunde.
       

Formulare

  • Formular, bayernweit: Formulare zur Beantragung von Versorgungsleistungen bei einer Wehrdienstbeschädigung
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Sie müssen nichts bezahlen. 

Rechtsbehelf

  • Für Soldatinnen und Soldaten in einem Wehrdienstverhältnis wird ein Beschwerdeverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) durchgeführt. 
  • Für frühere Soldatinnen und frühere Soldaten beziehungsweise deren Hinterbliebene wird ein Widerspruchsverfahren durchgeführt. 
  • Klageverfahren

Stand:28.08.2022

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Verteidigung

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.