Gastschulverhältnis an einer Grund- oder Mittelschule; Beantragung der Genehmigung
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder Mittelschulen, die nicht Mitglied eines Mittelschulverbunds sind, aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Gastschulverhältnisse können unter den Voraussetzungen des Art. 43 BayEUG von den dortigen Entscheidungsträgern genehmigt werden. Bezüglich des Zeitraums für den ein Gastschulverhältnis gewährt wird, haben die Entscheidungsträger einen Entscheidungsspielraum. Aus pädagogischer Sicht sollte ein Gastschulverhältnis für mindestens ein Schuljahr ergehen.
Verfahrensablauf
Das ausgefüllte Antragsformular kann entweder bei der zuständigen Sprengelschule, der Gastschule oder bei der Gemeinde/Stadt abgegeben werden. Nach der Entscheidung über den Gastschulantrag erhält der Antragsteller einen Gastschulbescheid.
Fristen
Nach Ablauf des verbeschiedenen Zeitraums der Befreiung von der Sprengelpflicht muss das Gastschulverhältnis ggf. erneut beantragt werden.
Kosten
- Der Bescheid ergeht kostenfrei.
Stand:29.11.2023
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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