Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck des Studiums

Ausländische Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der EU, die in Deutschland studieren möchten, können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Einreise zum Studium setzt grundsätzlich ein hierzu berechtigendes Visum der deutschen Auslandsvertretung voraus. Dieses wird in der Regel für sechs Monate erteilt.

Weitere Voraussetzungen sind unter anderem:

  • die erfüllten Hochschulzugangsvoraussetzungen
  • Nachweis über die Zulassung zum Studium an einer Universität/Hochschule oder Immatrikulationsbescheinigung
  • der Nachweis ausreichender Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes – für den Nachweis sieht das Gesetz in Anlehnung an die Regelungen zum Bedarf im Bundesausbildungsförderungsgesetz Erleichterungen vor 
  • ausreichender Krankenversicherungsschutz.

Erforderliche Unterlagen

  • Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.

    Erkundigen Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde. Erforderlich sind in der aber in der Regel folgende Unterlagen:

  • gültiger Pass

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)

  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt

  • Immatrikulationsbescheinigung

  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz

  • ggf. weitere Unterlagen

Kosten

  • Erteilung:

    • Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 Euro
    • Geltungsdauer von mehr als einem Jahr: 100 Euro

    Verlängerung:

    • von bis zu drei Monaten: 96 Euro
    • von mehr als drei Monaten: 93 Euro

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Stand:08.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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