Führerschein; Beantragung der Fahrerlaubnis und der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis

Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie

  • Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
  • das erforderliche Mindestalter erreicht haben,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
  • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
  • Erste Hilfe leisten können,
  • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen und
  • bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen im Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sind.

Näheres hierzu regeln die §§ 7 ff Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)

  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

  • für Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sind zusätzliche Unterlagen erforderlich

Kosten

  • Beantragung oder Erweiterung: ca. 40 - 45 Euro

Stand:22.12.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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