Der Landkreis nimmt Aufgaben wahr, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Kreis übersteigen oder nur einheitlich für das Kreisgebiet wahrgenommen werden können. Die kommunale Behörde des Landkreises und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde ist das Landratsamt. Es ist Dienstleister und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Kreis, Genehmigungsbehörde, Ordnungsbehörde und Aufsichtsbehörde.