Große Kreisstädte sind kreisangehörige Städte mit besonderer Rechtsstellung. Sie erfüllen im übertragenen Wirkungskreis bestimmte Aufgaben, die sonst vom Landratsamt als der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde wahrzunehmen sind. Dazu zählen unter anderem die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde und der unteren Straßenverkehrsbehörde.