Sachverständige für die Überprüfung von Langzeitlagern i. S. des § 24 Deponieverordnung (74.90.0.14)

Dienstleistung - Kosten

Kosten zu dieser Dienstleistung

Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.

Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.

Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner

  • Langzeitlager; Beantragung der Bestimmung als Sachverständige/-r

    • Gebühr für Entscheidung über den Genehmigungsantrag: 55 bis 5250 €
      (Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des bayerischen Kostengesetzes, Tarif-Nr. 8.I.0/51.11  der Anlage zu § 1 der bayerischen Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz)

Betriebsstättenbezogene Formalitäten

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

  • Sozialversicherung; Anmeldung eines Arbeitnehmers

    • Die Leistung ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Sie das SV-Meldeportal nutzen, fallen folgende Nutzungsgebühren an:

      Eine dreijährige Nutzung des SV-Meldeportals kostet:

      • 36,00 EUR ohne Mehrwertsteuer, wenn Sie für Ihre eigene Betriebsnummer melden,
      • 99,00 EUR ohne Mehrwertsteuer, wenn Sie für mehrere Betriebsnummern melden.

Persönliche Formalitäten

  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt