Sachverständige für die Überprüfung von Langzeitlagern i. S. des § 24 Deponieverordnung (74.90.0.14)
Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
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Einheitlicher Ansprechpartner
Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben.
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Langzeitlager; Beantragung der Bestimmung als Sachverständige/-r
- Gebühr für Entscheidung über den Genehmigungsantrag: 55 bis 5250 €
(Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des bayerischen Kostengesetzes, Tarif-Nr. 8.I.0/51.11 der Anlage zu § 1 der bayerischen Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz)
- Gebühr für Entscheidung über den Genehmigungsantrag: 55 bis 5250 €
Legende
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt