Die Dienstleistung 'Bau von Bahnverkehrsstrecken' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Bau von Bahnverkehrsstrecken, auch von anderen Bahnen als Eisenbahnen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Montage von Beleuchtungen und elektrischen Signalanlagen (s. 43.21.0)
- Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros (s. Gruppe 71.1)
- Projektmanagement für Bauvorhaben (s. Gruppe 71.1)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Ausbesserungswerk (Reparatur von Gleisstrecken)
- Bahnstreckenbau
- Beschotterung (Eisenbahnoberbau)
- Beton- und Stahlbetonbau
- Eisenbahnoberbau
- Feuerungs- und Schornsteinbauerin
- Gleisbau
- Gleissanierung (Gleisbau)
- Kreuzungsbau von Bahnverkehrsstrecken
- Maurerin und Betonbauerin
- Metallbauerin
- Reparatur von Bahnverkehrstrecken
- Schienenverlegung im Rahmen des Eisenbahnoberbaus
- Schlosserin; Feuerungsbauerin
- Schmiedin
- Schweißen von Gleisanlagen im Eisenbahnoberbau
- Straßenbauerin
- Weichenbau (Gleisbau)