Bau von Bahnverkehrsstrecken (42.12.0.00)

Die Dienstleistung 'Bau von Bahnverkehrsstrecken' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Bau von Bahnverkehrsstrecken, auch von anderen Bahnen als Eisenbahnen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Montage von Beleuchtungen und elektrischen Signalanlagen (s. 43.21.0)
  • Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros (s. Gruppe 71.1)
  • Projektmanagement für Bauvorhaben (s. Gruppe 71.1)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Ausbesserungswerk (Reparatur von Gleisstrecken)
  • Bahnstreckenbau
  • Beschotterung (Eisenbahnoberbau)
  • Beton- und Stahlbetonbau
  • Eisenbahnoberbau
  • Feuerungs- und Schornsteinbauerin
  • Gleisbau
  • Gleissanierung (Gleisbau)
  • Kreuzungsbau von Bahnverkehrsstrecken
  • Maurerin und Betonbauerin
  • Metallbauerin
  • Reparatur von Bahnverkehrstrecken
  • Schienenverlegung im Rahmen des Eisenbahnoberbaus
  • Schlosserin; Feuerungsbauerin
  • Schmiedin
  • Schweißen von Gleisanlagen im Eisenbahnoberbau
  • Straßenbauerin
  • Weichenbau (Gleisbau)