Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung (71.12.1.00)
Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.
Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:
-
Verzeichnis der auswärtigen Beratenden Ingenieure; Informationen zur Eintragung bei der Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Auswärtige Beratende Ingenieure, die nicht Mitglied einer deutschen Ingenieurekammer sind haben das erstmalige Erbringen von Leistungen vorher bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau anzuzeigen und werden in einem gesonderten Verzeichnis geführt.
-
Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften; Informationen zur Eintragung in das Verzeichnis der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entscheidet über die Eintragungen in das Verzeichnis auswärtiger Gesellschaften.
-
Verzeichnis der auswärtigen bauvorlageberechtigten Ingenieure; Informationen zur Eintragung
Bei in Bayern niedergelassenen Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten ist für die Bauvorlageberechtigung nötig, dass diese in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind.
Ggf. können noch folgende Genehmigungen oder Anzeigen erforderlich sein:
-
Prüfingenieur/-in für Standsicherheit; Anzeige über die Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung über die Erfüllung der materiellen Anforderungen
Soweit ein Deutscher Mitglied einer deutschen Kammer ist, ist eine vorherige Anzeige für das "erstmalige Tätigwerden" in Deutschland nicht erforderlich.
-
Standsicherheit; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
Soweit ein Deutscher Mitglied einer deutschen Kammer ist, ist eine vorherige Anzeige für das "erstmalige Tätigwerden" in Deutschland nicht erforderlich.
-
Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
Soweit ein Deutscher Mitglied einer deutschen Kammer ist, ist eine vorherige Anzeige für das "erstmalige Tätigwerden" in Deutschland nicht erforderlich.
-
Brandschutz; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
Soweit ein Deutscher Mitglied einer deutschen Kammer ist, ist eine vorherige Anzeige für das "erstmalige Tätigwerden" in Deutschland nicht erforderlich.
-
Erd- und Grundbau; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
Soweit ein Deutscher Mitglied einer deutschen Kammer ist, ist eine vorherige Anzeige für das "erstmalige Tätigwerden" in Deutschland nicht erforderlich.
-
Vermessung im Bauwesen; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
Soweit ein Deutscher Mitglied einer deutschen Kammer ist, ist eine vorherige Anzeige für das "erstmalige Tätigwerden" in Deutschland nicht erforderlich.
-
Ingenieur/-in; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Wenn Sie in Deutschland die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ führen möchten, die dazugehörige Ausbildung jedoch im Ausland absolviert haben, benötigen Sie zum Führen der Berufsbezeichnung eine Genehmigung.
-
Liste der Sachverständigen; Beantragung der Eintragung durch Energiesachverständige
Architekten und Ingenieure, welche die Einhaltung bestimmter Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bescheinigen, können die Eintragung in die Liste der Sachverständigen beantragen.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.
-
Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland; Anmeldung und sonstige Pflichten
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten.
Steuerrechtliche Formalitäten
Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
-
Steuern; Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.
Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung
Diese Dienstleistung umfasst:
- Anwendung von physikalischen Gesetzen und Konstruktionsprinzipien auf den Entwurf von bautechnischen Strukturen und Verfahren und Beratungstätigkeiten für:
- Planung von Projekten im Zusammenhang mit Hoch- und Tiefbau, Wasser- und Straßenbau
- Planung von Wasserwirtschaftsprojekten
Stichworte
- Bauingenieur(e/innen), selbstständige (bautechnische Gesamtplanung)
- Bautechnik (Planung)
- Bautechnische Gesamtplanung durch Ingenieurbüros
- Bauzeichner (Anfertigen von Bauzeichnungen in Architekturbüros)
- Beratung über Qualitätssicherung im Rahmen der bautechnischen Gesamtplanung
- Energieeinsparverordnung
- Entwicklung von Bauprojekten
- Erstellung schlüsselfertiger Bauten
- Generalübernehmer (Bauübernehmer)
- Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung
- Konstruktionsbüro für bautechnische Gesamtplanung
- Projektentwicklung durch Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung
- Qualitätssicherungsberatung (Überwachung der Bauarbeiten durch Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung)
- Statische Berechnungen von Bauwerken