Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung (71.12.1.00)

Die Dienstleistung 'Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Anwendung von physikalischen Gesetzen und Konstruktionsprinzipien auf den Entwurf von bautechnischen Strukturen und Verfahren und Beratungstätigkeiten für:
    • Planung von Projekten im Zusammenhang mit Hoch- und Tiefbau, Wasser- und Straßenbau
    • Planung von Wasserwirtschaftsprojekten
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Testbohrungen im Bergbau (s. 09.10.0 und 09.90.0)
  • Entwicklung und Verlegen von Software im Ingenieurwesen (s. 58.29.0 und 62.01.9)
  • Tätigkeiten von Hard- und Softwareberatern (s. 62.02.0 und 62.09.0)
  • technische, physikalische und chemische Untersuchungen (s. 71.20.0)
  • Forschung und Entwicklung im Ingenieurwesen (s. 72.19.0)
  • Industriedesign (s. 74.10.1)
  • Luftbildfotografie (s. 74.20.1)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Bauingenieur(e/innen), selbstständige (bautechnische Gesamtplanung)
  • Bautechnik (Planung)
  • Bautechnische Gesamtplanung durch Ingenieurbüros
  • Bauzeichner (Anfertigen von Bauzeichnungen in Architekturbüros)
  • Beratung über Qualitätssicherung im Rahmen der bautechnischen Gesamtplanung
  • Energieeinsparverordnung
  • Entwicklung von Bauprojekten
  • Erstellung schlüsselfertiger Bauten
  • Generalübernehmer (Bauübernehmer)
  • Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung
  • Konstruktionsbüro für bautechnische Gesamtplanung
  • Projektentwicklung durch Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung
  • Qualitätssicherungsberatung (Überwachung der Bauarbeiten durch Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung)
  • Statische Berechnungen von Bauwerken