Die Dienstleistung 'Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Anwendung von physikalischen Gesetzen und Konstruktionsprinzipien auf den Entwurf von bautechnischen Strukturen und Verfahren und Beratungstätigkeiten für:
- Planung von Projekten im Zusammenhang mit Hoch- und Tiefbau, Wasser- und Straßenbau
- Planung von Wasserwirtschaftsprojekten
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Testbohrungen im Bergbau (s. 09.10.0 und 09.90.0)
- Entwicklung und Verlegen von Software im Ingenieurwesen (s. 58.29.0 und 62.01.9)
- Tätigkeiten von Hard- und Softwareberatern (s. 62.02.0 und 62.09.0)
- technische, physikalische und chemische Untersuchungen (s. 71.20.0)
- Forschung und Entwicklung im Ingenieurwesen (s. 72.19.0)
- Industriedesign (s. 74.10.1)
- Luftbildfotografie (s. 74.20.1)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Bauingenieur(e/innen), selbstständige (bautechnische Gesamtplanung)
- Bautechnik (Planung)
- Bautechnische Gesamtplanung durch Ingenieurbüros
- Bauzeichner (Anfertigen von Bauzeichnungen in Architekturbüros)
- Beratung über Qualitätssicherung im Rahmen der bautechnischen Gesamtplanung
- Energieeinsparverordnung
- Entwicklung von Bauprojekten
- Erstellung schlüsselfertiger Bauten
- Generalübernehmer (Bauübernehmer)
- Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung
- Konstruktionsbüro für bautechnische Gesamtplanung
- Projektentwicklung durch Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung
- Qualitätssicherungsberatung (Überwachung der Bauarbeiten durch Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung)
- Statische Berechnungen von Bauwerken