Die Dienstleistung 'Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
                            
                            
                        
                        
                        
                            Diese Dienstleistung umfasst:- Anwendung von physikalischen Gesetzen und Konstruktionsprinzipien auf den Entwurf von bautechnischen Strukturen und Verfahren und Beratungstätigkeiten für:
- Planung von Projekten im Zusammenhang mit Hoch- und Tiefbau, Wasser- und Straßenbau
 - Planung von Wasserwirtschaftsprojekten
 
 
 
                            Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Testbohrungen im Bergbau (s. 09.10.0 und 09.90.0)
 - Entwicklung und Verlegen von Software im Ingenieurwesen (s. 58.29.0 und 62.01.9)
 - Tätigkeiten von Hard- und Softwareberatern (s. 62.02.0 und 62.09.0)
 - technische, physikalische und chemische Untersuchungen (s. 71.20.0)
 - Forschung und Entwicklung im Ingenieurwesen (s. 72.19.0)
 - Industriedesign (s. 74.10.1)
 - Luftbildfotografie (s. 74.20.1)
 
 
                            
                                Quelle: Statistisches Bundesamt
                            
                         
                        
                              
        
                        
                        
                            
                                
                                    - Bauingenieur(e/innen), selbstständige (bautechnische Gesamtplanung)
 
                                    - Bautechnik (Planung)
 
                                    - Bautechnische Gesamtplanung durch Ingenieurbüros
 
                                    - Bauzeichner (Anfertigen von Bauzeichnungen in Architekturbüros)
 
                                    - Beratung über Qualitätssicherung im Rahmen der bautechnischen Gesamtplanung
 
                                    - Energieeinsparverordnung
 
                                    - Entwicklung von Bauprojekten
 
                                    - Erstellung schlüsselfertiger Bauten
 
                                    - Generalübernehmer (Bauübernehmer)
 
                                    - Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung
 
                                    - Konstruktionsbüro für bautechnische Gesamtplanung
 
                                    - Projektentwicklung durch Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung
 
                                    - Qualitätssicherungsberatung (Überwachung der Bauarbeiten durch Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung)
 
                                    - Statische Berechnungen von Bauwerken