Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung (71.12.1.00)
Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
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Liste der Beratenden Ingenieure; Beantragung der Eintragung
190 Euro - Eintragung in die Liste Beratender Ingenieure
114 Euro - soweit bereits freiwillige Mitgliedschaft besteht
70 Euro - soweit bereits in einer anderen Kammer in Deutschland eingetragen oder Löschung dort innerhalb des letzten Jahres auf Grund von Wegzug
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Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure; Beantragung der Eintragung
Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 160 EUR
Nichtmitglieder: 288 EUR
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Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure; Beantragung der Eintragung
Kapitalgesellschaften: 600 Euro
Partnerschaftsgesellschaften: 350 Euro
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Standsicherheit; Beantragung der Anerkennung als Prüfingenieur/-in
- 125 bis 3.000 EUR
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Standsicherheit; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
Kosten, bayernweit
für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 260 Eurofür Nichtmitglieder: 468 Euro
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Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 260 Euro
für Nichtmitglieder: 468 Euro
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Erd- und Grundbau; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 260 Euro
für Nichtmitglieder: 468 Euro
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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger
- 25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz
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Ingenieur/-in; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- 300,00 bis 800,00 Euro gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.IV.4.)
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Liste der Sachverständigen; Beantragung der Eintragung durch Energiesachverständige
- Architekten: 120 EUR
- Ingenieure: 200 EUR für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau; 360 EUR für Nichtmitglieder
Betriebsstättenbezogene Formalitäten
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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen
Die Gebühren richten sich nach den Gebührensatzungen des Landkreises oder der Gemeinde.
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Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
- Die anfallenden Kosten ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz, Nr. 8.II.0, Tarifstelle 1.
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Abfallentsorgung; Beratung
- Kosten entstehen in aller Regel nicht.
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Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern
- Erlaubnisse nach dem DSchG sind kostenlos. Hingegen gelten für Baugenehmigungen, die sich auf Baudenkmäler beziehen, die üblichen Kostenregelungen.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Steuerrechtliche Formalitäten
Persönliche Formalitäten
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Wohnsitz; Anmeldung
keine
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Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung
- Erteilung: 75 EUR
- Verlängerung: 25 EUR
- Verlängerung eines Schengen-Visums im Bundesgebiet über 90 Tage hinaus als nationales Visum: 60 EUR
Legende
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt