Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung (71.12.1.00)
Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
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Einheitlicher Ansprechpartner
Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben.
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Liste der Beratenden Ingenieure; Beantragung der Eintragung
- Eintragung in die Liste Beratender Ingenieure: 190 EUR
- soweit bereits freiwillige Mitgliedschaft besteht: 114 EUR
- soweit bereits in einer anderen Kammer in Deutschland eingetragen oder Löschung dort innerhalb des letzten Jahres auf Grund von Wegzug: 70 EUR
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Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure; Beantragung der Eintragung
Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 160 EUR
Nichtmitglieder: 288 EUR
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Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure; Beantragung der Eintragung
Kapitalgesellschaften: 600 Euro
Partnerschaftsgesellschaften: 350 Euro
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Standsicherheit; Beantragung der Anerkennung als Prüfingenieur/-in
- 125 bis 3.000 EUR
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Standsicherheit; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
Kosten, bayernweit
für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 260 Eurofür Nichtmitglieder: 468 Euro
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Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 260 Euro
für Nichtmitglieder: 468 Euro
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Brandschutz; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
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Erd- und Grundbau; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 260 Euro
für Nichtmitglieder: 468 Euro
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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch EU-Bürger
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.)
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Ingenieur/-in; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- 300,00 bis 800,00 Euro gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.IV.4.)
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Liste der Sachverständigen; Beantragung der Eintragung durch Energiesachverständige
- Architekten: 120 EUR
- Ingenieure: 200 EUR für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau; 360 EUR für Nichtmitglieder
Betriebsstättenbezogene Formalitäten
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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen
Die Gebühren richten sich nach den Gebührensatzungen des Landkreises oder der Gemeinde.
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Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
- Die anfallenden Kosten ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz, Nr. 8.II.0, Tarifstelle 1.
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Abfallentsorgung; Beratung
- Kosten entstehen in aller Regel nicht.
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Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern
- Erlaubnisse nach dem DSchG sind kostenlos. Hingegen gelten für Baugenehmigungen, die sich auf Baudenkmäler beziehen, die üblichen Kostenregelungen.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
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Sozialversicherung; Anmeldung eines Arbeitnehmers
Die Leistung ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Sie das SV-Meldeportal nutzen, fallen folgende Nutzungsgebühren an:
Eine dreijährige Nutzung des SV-Meldeportals kostet:
- 36,00 EUR ohne Mehrwertsteuer, wenn Sie für Ihre eigene Betriebsnummer melden,
- 99,00 EUR ohne Mehrwertsteuer, wenn Sie für mehrere Betriebsnummern melden.
Steuerrechtliche Formalitäten
Persönliche Formalitäten
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Wohnsitz; Anmeldung
keine
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Aufenthaltskarten und Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht; Beantragung
Daueraufenthaltsbescheinigung: 10,00 Euro
Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres): 22,80 Euro
Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres): 37,00 Euro
Legende
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