Sonstiger Versand- und Internet-Einzelhandel (47.91.9.00)

Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.

Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:

  • Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger

    Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Ggf. können noch folgende Genehmigungen oder Anzeigen erforderlich sein:

  • Führungszeugnis; Beantragung eines vergleichbaren Nachweises durch Nicht-EU-Bürger

    Sofern Sie auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisiert sind und dabei hochwertige Konsumgüter (insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, optische Erzeugnisse, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung) an- oder verkaufen, müssen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden oder einen vergleichbaren Nachweis beantragen.

  • Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung eines vergleichbaren Nachweises durch Nicht-EU-Bürger

    Sofern Sie auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisiert sind und dabei hochwertige Konsumgüter (insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, optische Erzeugnisse, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung) an- oder verkaufen, müssen Sie einen Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei Behörden oder einen vergleichbaren Nachweis beantragen.

Betriebsstättenbezogene Formalitäten

Betriebsstättenbezogene Formalitäten

Neben den spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Anforderungen können sich für die jeweilige Betriebstätte Genehmigungs- und/oder Anzeigepflichten aus sonstigen Rechtsbereichen ergeben, die aber NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können.

In Betracht kommen insbesondere Anforderungen aus den Bereichen Baurecht, Straßenrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Abfallrecht, Denkmalschutzrecht und Waldrecht.

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.

Steuerrechtliche Formalitäten

Steuerrechtliche Formalitäten

Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:

Persönliche Formalitäten

Persönliche Formalitäten

Wir möchten Sie außerdem auf folgende personenbezogenen Formalitäten hinweisen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können: 

  • Wohnsitz; Anmeldung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

  • Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung

    Für die Einreise zu längerfristigen Aufenthalten (über 90 Tagen) oder Aufenthalten, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, benötigen visumpflichtige Ausländer ein nationales Visum.

Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung

Diese Dienstleistung umfasst Einzelhandelstätigkeiten des Versandhandels mit anderen Waren als Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren, auch unter Einsatz des Internets. Dabei trifft der Käufer seine Wahl anhand von Anzeigen, Katalogen, Informationen auf Webseiten, Mustern oder anderen Werbemitteln. Die Bestellung erfolgt per Post, per Telefax, telefonisch oder über das Internet (in der Regel mithilfe besonderer Einrichtungen auf einer Webseite). Die erworbenen Produkte können entweder direkt aus dem Internet heruntergeladen oder physisch an den Kunden ausgeliefert werden.
  • Direktverkauf über Fernsehen, Hörfunk und Telefon
  • Internet-Auktionen (Einzelhandel)

Stichworte

  • Direktverkauf
  • eCommerce
  • E-Commerde
  • Eh. mit Tiefkühlkost, Lebensmitteln etc. (Fabrikverkauf), Internethandel
  • Internet-Download von Musikdateien
  • Internethandel (Fachversandhandel, außer mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren)
  • Katalogverkauf außer Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren
  • Versand von Angelgeräten
  • Versand von Wein
  • Versandhandel (Fachversandhandel, ohne Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren, Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugteilen und -zubehör, Kraftwagenanhängern)
  • Versandhandel mit Campingartikeln
  • Versandhandel mit CDs
  • Versandhandel mit Elektronik- und Computerteilen
  • Versandhandel mit Erotikartikeln
  • Versandhandel mit Naturheilkundeprodukten
  • Versandhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
  • Versandhandel mit Spielwaren
  • Versandhandel mit Spirituosen
  • Versandhandel mit Sportartikeln
  • Versandhandel mit Tee
  • Versandhandel über Teleshopping ohne Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren, Kraftfahrzeugenteilen und -zubehör, Kraftwagenanhängern (Home Order Television)