Die Dienstleistung 'Videotheken' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Verleih von Videofilmen, Schallplatten, CDs, DVDs usw. an die Allgemeinheit
- Verleih von Videospielen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Verleih von Filmen, Videobändern, DVDs und ähnlichen Produkten an Kinos, Fernsehnetzbetreiber und -sender sowie Vorführer (s. 59.13.0)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Automatenvideothek
- Entgeltliche Besitzüberlassung von Gebrauchsgütern; Gebrauchsgut
- Mediatheken (Verleih von Bild- und Tonträgern)
- Schallplattenverleih durch Videotheken
- Verleih von Bildträgern, Tonträgern
- Verleih von CD-ROMs (durch Videotheken)
- Verleih von Videobänden, Schallplatten u.Ä. durch Videotheken
- Verleih von Videofilmen
- Videotheken
- Videoverleih